Generalversammlung am 25.06.2022

Generalversammlung am 25.06.2022

Liebe:r Genoss:in,

wir treffen uns zur zweiten Generalversammlung der Genossenschaft Wohngebietsgaststätte Nowawes eG. Du als Mitglied bist dazu herzlich von uns, dem Aufsichtsrat der Genossenschaft,
eingeladen.

Wir treffen uns fristgemäß am Sonnabend, den 25.06.2022, um 16 Uhr am Gründungsort, dem Babelsberger Karl-Liebknecht-Stadion. Für die Generalversammlung der Genossenschaft planen wir rund zwei Stunden ein.

In der Generalversammlung wollen wir Euch als Aufsichtsrat und Vorstand einen Rückblick auf das vergangene Jahr geben, das uns coronabedingt wieder vor einige Herausforderungen stellte. Umso mehr freut uns der Einzug von Normalität, mit dem gewohnten Feierabendbierchen, denkwürdigen Skatabenden und dem lange vermissten Konzertgenuss in unserem Lieblingswohnzimmer.

Wir stellen euch die geleistete Arbeit mittels Finanz- und Rechenschaftsbericht vor, entscheiden über die Entlastung der beiden Gremien, wählen gegebenenfalls neue Mitglieder, planen neue Projekte und trinken darauf.

Ihr könnt euch für die bessere Planung unter der E-Mail-Adresse vorstand@stadtteilkneipe-nowawes.de oder über unser Kontaktformular anmelden. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder der Genossenschaft.

Ergänzungen zur Tagesordnung, mit Ausnahme von Anträgen nach § 29 Absatz 5, können schriftlich oder am Tag der Versammlung mündlich vorgeschlagen werden. Für Mitglieder, die nicht an der Generalsversammlung teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eine:n Vertreter:in mit Vollmacht zu bestimmen. Auch Nicht-Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung und zum Beitritt in die Genossenschaft eingeladen.

Tagesordnung
Zweite Sammel-Halbzeit zum Potsdamer Mietendeckel

Zweite Sammel-Halbzeit zum Potsdamer Mietendeckel

Unsere Stadtteilkneipe ist ein offizieller Sammelpunkt für die Unterschriften zum Potsdamer Mietendeckel. Nun beginnt die zweite Sammel-Halbzeit und es braucht eure Unterstützung. Am Samstag, dem 12.03.2022, gibt es unter anderem einen Aktionstag an verschiedenen Orten im Stadtteil Babelsberg für eine soziale Wohnungspolitik. Wer es dort zu keinem der Informationsstände schafft, kann jederzeit bei uns in der Kneipe am Tresen unterschreiben.

Stoppt den Mietenwahnsinn in Potsdam, Mietendeckel im städtischen Wohnungsbestand!

Neue Corona-Regeln – 2G im Nowawes

Neue Corona-Regeln – 2G im Nowawes

Das brandenburgische Kabinett hat die Corona-Maßnahmen erneut überarbeitet. Für die Gastronomie, also auch für uns als Stadtteilkneipe, gelten daher folgende Regeln:

Ab dem 23. Februar gilt die 2G-Regel, das heißt, dass alle genesenen oder geimpften Personen Einlass in die Kneipe erhalten. Es braucht also keine Booster-Impfung mehr oder einen zusätzlichen Test. Eine Kontaktnachverfolgung muss nicht mehr geschehen, aber der Nachweis (geimpft oder genesen) wie gehabt am Tresen vorgezeigt werden. Eine Maske muss auf den Wegen in der Kneipe weiterhin getragen werden.

Ab dem 4. März gilt schließlich die 3G-Regel, auch Personen mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis erhalten Einlass, wenn sie bisher noch nicht geimpft oder genesen sind.

Corona-Regeln im Nowawes

Corona-Regeln im Nowawes

Liebe Freunde des Nowawes,

wir müssen euch noch einmal eindringlich auffordern, die Regeln zum Besuch der Kneipe im Zuge von Corona einzuhalten. Potsdam und Umgebung sind derzeit sehr stark von der Pandemie betroffen und die Umsetzung der Regeln dient eurer und unserer Gesundheit. Die Regeln sind eigentlich klar: Maske auf, 2G+ Nachweis unaufgefordert am Tresen vorzeigen und die Kontaktdaten hinterlassen. In der Kneipe dürft ihr die Maske am Tisch abnehmen, aber auf den Wegen zum Tresen oder zur Toilette hat sie bitte auf zu sein. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir zur Zeit nicht mehr als 50 Gäste in die Kneipe lassen.

Eure Stadtteilkneipe Nowawes

2G-Plus ab 17.01.2022

2G-Plus ab 17.01.2022

Liebe Freunde, liebe Gäste,

es gibt mal wieder neue Corona-Regeln. Ab Montag, dem 17.01.2022, gilt landesweit für die Gastronomie die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Für den Zutritt in unsere Kneipe müssen vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene zusätzlich einen aktuellen, negativen Testnachweis vorzeigen. Schnelltestnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Für den Testnachweis können kostenfreie Bürgertests genutzt werden, aber auch Tests, die im Rahmen einer betrieblichen Testung durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis besitzt, erfolgt sind.

Von der Testpflicht ausgenommen sind nur Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben.

Aktuell unterscheiden sich die Definitionen für „geboostert“ von Bundesland zu Bundesland. Die Verordnung des Landes Brandenburg enthält keine Passage zu kürzlich Genesenen, Impfdurchbrüchen oder gerade erst erfolgten Zweitimpfungen.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir die Regeln so umsetzen und lasst euch testen.

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